ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Schloss Rauenstein GmbH

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
von Zimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen durch uns. Sie gelten nicht für
Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB. Der Begriff „Vertrag“ umfasst und ersetzt
folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu
anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in
Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen
wird.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER

Vertragspartner sind wir und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags
des Kunden durch uns zustande. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage
kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „…“ zustande.

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Wir sind verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise zu zahlen.
Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über uns beauftragte Leistungen, die durch Dritte
erbracht und von uns verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale
Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie
zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder
Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden
die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn
der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer
abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu
erfolgen.

3.5 Wir sind berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu
verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in
Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen
Regelungen.

3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder
Erweiterung des Vertragsumfanges, sind wir berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu
Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender
Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.7 Wir sind ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden
eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5
für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche
nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 geleistet wurde.

3.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber
einer Forderung von uns aufrechnen oder verrechnen.

3.9 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg
übermittelt werden kann.

4 RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG („STORNIERUNG“) DES KUNDEN/NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS („NO SHOW“)

4.1 Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit uns geschlossenen Vertrag ist nur
möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein
gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.

4.2 Sofern zwischen uns und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom
Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne
Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von uns auszulösen. Das Rücktrittsrecht des
Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber uns in
Textform ausübt.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein
gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behalten wir den Anspruch auf dievereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Wir haben die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte
Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für
Pauschalarrangements mit Fremdleistungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis
frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5 RÜCKTRITT DURCH UNS

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei
vom Vertrag zurücktreten kann, sind wir in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kun-den nach den vertraglich gebuchten
Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von uns mit angemessener Fristsetzung
auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer
Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von uns mit
angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten
angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so sind wir ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.

5.3 Ferner sind wir berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
– höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder
Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität
des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
– wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruchnahme der
Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in
der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
– ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt von uns begründet keinen Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein
Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so können wir diesen
pauschalieren. Die Ziffer 4.3 gilt in diesem Fall entsprechend.

6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit
dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages
zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer uns spätestens um 10:00 Uhr geräumt
zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des
Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollenLogispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei
nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt
entstanden ist.

7 HAFTUNG VON UNS

7.1 Wir haften für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels
beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut
und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von uns steht die eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in
dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel
an den Leistungen von uns auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche
Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm
Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering
zu halten.

7.2 Für eingebrachte Sachen haften wir dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von
mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro
einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit uns.

7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf unserem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur
Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei
Abhandenkommen oder Beschädigung auf unserem Grundstück abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haften wir nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1,
Sätze 1 bis 4.

7.4 Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Wir können nach vorheriger
Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt
die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Wir haften hierbei nur nach
Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder
Ergänzungen sind unwirksam.

8.2 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist
ausschließlicher Gerichtsstand Lengefeld. Wir können wahlweise den Kunden aber auch am
Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen,
wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.

8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weisen wir darauf hin, dass die
Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von
verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Wir nehmen jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen
teil.
Stand 27.03.2023
Modifizierte AGB  Hotelverband Deutschland (IHA)